Die Meinungsfreiheit gehört zu den ältesten Menschenrechten, sie wurde bereits in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte nach der Französischen Revolution von 1789 erwähnt. Mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 wurde sie durch die Vereinten Nationen auf international verankert. In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein wichtiger Teil des 1949 verabschiedeten Grundgesetzes (GG). Sie gilt als konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Demnach hat jeder „das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“ (GG Art. 5, Abs. 1). Meinungsäußerungen sind subjektive Einstellungen über Personen, Sachverhalte oder auch Ideen. Die Meinungsäußerung ist unabhängig von ihrer Form (Wort, Schrift, Bild) schützenswert. Die Meinungsfreiheit umfasst auch die negative Meinungsfreiheit, also das Recht, seine Meinung nicht zu äußern. Im öffentlichen Diskurs wird die Meinungsfreiheit häufig mit der Redefreiheit verwechselt. Beide müssen aber unterschieden werden. Grund hierfür ist, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland durch das Recht der persönlichen Ehre, die allgemeinen Grundrechte und die Rechte zum Schutz der Jugendlichen (wie bspw. die Propagierung von Drogenkonsum) eingeschränkt werden kann.
Einzelnachweise
- Decken, Kerstin von der (2020). Meinungsfreiheit. Online verfügbar: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/abdelkratie/311350/meinungsfreiheit/ [Zugriff: 24.02.22]
- Möller, Thomas (2016). Der grundrechtliche Schutzbereich der Meinungsfreiheit in Deutschland, England und den USA. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. https://www-nomos-elibrary-de.emedien.ub.uni-muenchen.de/10.5771/9783845275260-195/drittes-kapitel-der-schutzbereich-der-meinungsaeusserungsfreiheit?page=8 [Zugriff: 24.02.22]