Die Redefreiheit (freedom of speech) ist ein gesetzlich verankertes Grundrecht, das vor allem in den USA garantiert wird. Das Recht der Redefreiheit schützt jede Art der Rede, unabhängig davon, ob sie verletzend und abwertend ist oder falsche Tatsachen behauptet. Obwohl Redefreiheit in Deutschland oft mit Meinungsfreiheit gleichgesetzt wird, gibt es zwischen den beiden Unterschiede. Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit schützt die Redefreiheit in den USA auch unwahre Behauptungen und ehrverletztende Schmähungen von Personen, diese dürfen in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht verboten werden – auch wenn sie in bestimmten Orten durch das Hausrecht der Besitzer*innen eingeschränkt werden können. In Deutschland hingegen werden Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen unterschieden. Hier kann zwar jede*r seine/ihre Sichtweise auf einen bestimmten Sachverhalt (eine Meinung) frei äußern, aber es dürfen nicht straffrei historische Tatsachen geleugnet oder Menschen beleidigt werden. Dass Beleidigungen unter Strafe stehen, hat in Deutschland u. a. damit zu tun, dass die Wahrung der Menschenwürde rechtlich Vorrang vor der Meinungsfreiheit hat.[1]
Einzelnachweise
- Jun, Chan-jo 2019. Redefreiheit, Menschenwürde, Community-Standards: Wer schützt was in Netzdiskursen? Interdisziplinäre Tagung des JFF - Institut für Medienpädagogik, "Meinung, Netz, Diskurs: Meinungsbildungsprozesse im Internet", 29.11.2019, München. Online verfügbar: https://vimeo.com/390678262 [Zugriff am 06.07.2023]