Meinungen sind subjektive Einschätzungen oder Bewertungen, die nicht als eindeutig richtig oder eindeutig falsch eingestuft werden können und daher nicht objektiv überprüfbar sind. Sie werden durch persönliche Einstellungen und Werte geprägt, die wiederum die eigene Meinung beeinflussen. Meinungen basieren auf Erfahrungen, Argumenten, Diskussionen und Überlegungen und können durch diese auch verändert werden [1].  Die Freiheit der eigenen Meinung, auch Meinungsfreiheit genannt, ist in Deutschland gemäß Artikel fünf Absatz eins des Grundgesetzes (GG) ein grundlegendes Menschenrecht. Demnach hat jeder das Recht, unabhängig von anderen Meinungen, seine eigene Meinung frei zu verbreiten, in Wort, Schrift auch anderen medialen Formen [2]. Die Meinungsfreiheit kann jedoch gesetzlich eingeschränkt werden, um zu verhindern, dass sie missbraucht wird, um anderen Menschen zu schaden [3]

Einzelnachweise

  1. Unger-Büttner, M. (2022). Kann Meinungsfreiheit auch bedeuten, frei von Meinung sein zu dürfen?. In: J. Franz; K. Berr (Hg.). Menschenrechte und Menschenwürde. Philosophie, Naturwissenschaft und Technik (S. 243-254). Berlin: Frank & Timme. https://doi.org/10.57088/978-3-7329-9146-4_22
  2. Bundesrepublik Deutschland. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art. 5. In: Bundesgesetzblatt. I S. 1-2. Art 5 GG - Einzelnorm. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html#:~:text=Grundgesetz%20f%C3%BCr%20die%20Bundesrepublik%20Deutschland%20Art%205%20%281%29,sich%20aus%20allgemein%20zug%C3%A4nglichen%20Quellen%20ungehindert%20zu%20unterrichten.
  3. Löffler, M. (1981). Der Rechtsbegriff der Öffentlichen Meinung. In: H. Baier; H.M. Kepplinger; K. Reumann (Hg.). Öffentliche Meinung und sozialer Wandel / Public Opinion and Social Change (S. 64-70). Opladen: VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87749-9_5